Erntezulassungsregister

Buchen mit geraden Stämmen, die an einem grünen Hang im Wald stehen

Saatgut, Pflanzen und Stecklinge von Waldbäumen, die dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, dürfen nur erzeugt, inverkehr gebracht oder ein- und ausgeführt werden, wenn sie von amtlich zugelassenen Waldbeständen abstammen.

Die zugelassenen Erntebestände in Bayern werden im Erntezulassungsregister (EZR) am Bayerischen Amt für Waldgenetik geführt.

In dieser Online-Datenbank sind rund 2.900 Erntebestände mit Daten u.a. zu Baumart, Lage, Flächengröße, Waldbesitzer, Herkunftsgebiet und zur Höhenlage erfasst.

Durch Neuzulassungen und eine laufende Überprüfung der bereits vorhandenen Erntebestände ist der Gesamtdatenbestand Änderungen unterworfen.

Waldbesitzer, die Interesse an der Ausweisung eines Erntebestandes in ihrem Wald haben, können sich an die regional zuständige Kontroll- und Servicestelle wenden, die sie berät und bei potenzieller Eignung den Wald besichtigt.
Sollten Sie ein Interesse an der Nutzung des EZR haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:


Registrierung im BayEZR

Um sich im Bayerischen Erntezulassungsregister anzumelden, folgen Sie nachstehendem Link.

Zur Anmeldung im Erntezulassungsregister (EZR) Externer Link

Dabei ist es wichtig, dass Sie für Ihre Registrierung ausschließlich den Button "Erstmals anmelden (Registry)" benutzen.

Wichtige Hinweise für Nutzer

Saat- und Pflanzgutbetriebe, Erntefirmen, Waldbesitzer aus Deutschland

Eine Anmeldung mit Ihren Kontaktdaten und ihrer Betriebsnummer ist erforderlich.

Dies ist notwendig, um Ihnen einen vollständigen Zugang zu allen Basisdaten des Bay-EZR zu ermöglichen. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, Registerauszüge zu drucken. Die Freischaltung ist unbefristet und erfolgt 1 - 3 Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung.

Nutzer aus dem europäischen Ausland

Bitte registrieren Sie sich unter Angabe ihrer nationalen Betriebsnummer.

Sie werden per Email über Ihre Freischaltung informiert.
Die Registrierung erfolgt für 3 Jahre und muss danach erneut durchgeführt werden. Sofern Sie keine Betriebsnummer besitzen, können Sie sich unter Angabe von Gründen anmelden.

Sonstiges Ausland

Die Registrierung kann nur erfolgen, wenn Sie wichtige Gründe für die Nutzung des EZR angeben können,

wie z.B. Erntefirma, Saat- und Pflanzgutbetrieb, Forschungseinrichtung, Staatliche Behörde. Bitte geben Sie an, wie lange Sie einen Zugang benötigen.

Als Gast

Mit der Gastkennung ist der Zugang zum Bay-EZR nur eingeschränkt möglich.

Registerauszüge können nicht erstellt und ausgedruckt werden. Sofern Sie als Saat- und Pflanzgutbetrieb, Erntefirma oder Waldbesitzer auf Daten des Bay-EZR zugreifen wollen, bitten wir Sie, sich registrieren zu lassen.